Stellvertreterversicherung

Eine echte Alternative zur Krankentagegeld-Versicherung!
Der Apotheker muss sich, sofern er seiner Verpflichtung zur persönlichen Leitung der Apotheke länger als 4 Wochen nicht nachkommen kann von einem anderen Kollegen vertreten lassen. Nach unserer Erfahrung wird für eine derartige Vertretung rund 5.000 € brutto mtl. benötigt. Das bedingt, dass hierfür eine Krankentagegeld-Versicherung von 150 € tgl. abgeschlossen werden müsste. Fraglich ist aber, ob dieser Betrag auch im Krankheitsfall wirklich zur Auszahlung kommt.

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sagen aus 4 Abs. 2:
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentagegeldern auf das Kalenderjahr umgerechnet, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend ist das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit .

4 Abs. 4 Bei Selbständigen und Freiberuflern sind 75% der Nettoeinkünfte aus selbständiger Tätigkeit versicherbar... Das Nettoeinkommen bei Abschluss des Vertrages und während der Vertragslaufzeit, sowie Dauer der Gehaltszahlung und deren Veränderungen sind dem Versicherer auf Verlangen nachzuweisen...

Wenn Sie 5.000 € als Musterfall betrachten, muss der Apotheker ein Nettoeinkommen von ca. 80.000 € nachweisen können. Existenzgründer haben somit keine Chance über eine Krankentagegeld-Versicherung das Kostenrisiko abzusichern

Bei der Vertretungskostenversicherung haben Sie dieses Risiko nicht.

Vorteile:

Die Vertretungskostenversicherung macht keine geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Prämienkalkulation. Mithin ist gerade bei Frauen hier ein besonderer Vorteil zu sehen, da Frauen bei einer Krankentagegeld-Versicherung höhere Beiträge bezahlen müssen als Männer. Die Betriebskostenversicherung wird in den meisten Fällen von den Finanzbehörden als
Betriebskosten anerkannt. Ein weiterer Vorteil gegenüber einer Krankentagegeld-Versicherung. Unsere Vertretungskosten- Versicherung hat eine Karenzzeit von 21 Tagen, die bei einem unfallbedingten, stationären Krankenhausaufenthalt von 72 Stunden entfällt. Leistungszeitraum 1 Jahr (kann auf Wunsch auf ein halbes Jahr reduziert werden) Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 60.000 € p.a.


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