Wir haben ein weiteres Produkthighlight erarbeiten können.





Dienstreisekasko-Versicherung

Erklärt sich ein Unternehmer damit einverstanden, dass ein Mitarbeiter für dienstliche Fahrten sein Privatfahrzeug einsetzt, muss der Arbeitgeber unter Umständen auch für Unfallschäden geradestehen, falls diese dem Mitarbeiter nicht anderweitig ersetzt werden.

Und:
Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers bestehe auch dann, wenn der Wagen zwischen zwei Geschäftsfahrten auf einer Straße in Firmennähe geparkt und dort von Unbekannten beschädigt worden ist, urteilte das Bundesarbeitsgericht ( 8 AZR 875/94).

Der ADAC hat auf dieses Urteil bereits hingewiesen. Ein Spruch, der auch für viele Apothekenleiter Folgen haben kann. Denn die Praxis, Mitarbeiter mit der Auslieferung von Arzneimitteln zu beauftragen und dafür den Privatwagen gegen Zahlung von Kilometergeld einzusetzen, ist weit verbreitet, da sich die Anschaffung eines Firmenfahrzeuges allein für derartige Fahrten für jede Apotheke nicht so ohne weiteres "rechnet".

Wir haben eine Pauschalversicherung ohne großen Verwaltungsaufwand für Sie entwickelt.

Für eine Apotheke mit bis zu 6 Festangestellten beträgt die jährl. Prämie, 500,00 €, zuzügl. Versicherungssteuer. Im Rahmen des Vertrages sind die Fahrzeuge aller Mitarbeiter versichert.

Die Besonderheiten:

Es müssen weder einzelne Mitarbeiter benannt noch einzelne Fahrzeuge aufgelistet werden. Keine Rückstufung im Schadenfall. Es muss ein Dienstreiseverzeichnis geführt werden.



Das Angebot gilt nur für unsere Kunden, die auch die sonstigen Fahrzeuge über die CuraPharm versichert haben, bzw. zur nächsten Hauptfälligkeit über die CuraPharm versichern werden.